| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Für Grundstücksverträge und Verträge zur dauerhaften Anmietung von Räumen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |