Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zur Vornahme von Geschäften und Rechtshandlungen, die über den üblichen Rahmen des
Geschäftsbetriebes hinausgehen, ist die Einwilligung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Dies gilt insbesondere für die nachstehenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte:
1. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 10.000,-;
2. Erwerb von und Verfügung über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte sowie Abschluss von Leasing-
Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter;
3. Vornahme von Neubauten, Anbauten, Erweiterungen von Gebäuden;
4. Bestellung und Abberufung von Bevollmächtigten;
5. Eingehung von Bürgschaften sowie Haftungsverhältnissen, die ein Einstehen müssen für
Verbindlichkeiten Dritter begründen;
6. Abschluss und Änderung von Miet- und Pachtverträgen mit Mitgliedern oder deren Angehörigen