Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein.
Urkunden, die den Landesverband vermögensrechtlich verpflichten, bedürfen der Mitunterzeichnung durch den Geschäftsführer.