| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein. Der Kassenwart ist zusammen mit dem Vorsitzenden oder mit dem stellvertretenden Vorsitzenden gerichtlich und außergerichtlich vertretungsberechtigt. |