Der Vorstands im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, als das die Vorstandsmitglieder für Ausgaben, die den Betrag von 250,00 EUR überschreiten, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.