| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. |