| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, unter ihnen müssen der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein. |