| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu drei Vorstandsmitgliedern.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, dann vertritt dieses den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, dann wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |