Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.