| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zur Verfügung über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte in Form des Erwerbs, des Verkaufs, der Belastung oder zur Kreditaufnahme von mehr als 5.000,00 € bedarf der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. |