| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2.
Vorsitzende, der/die Kassenwart/in, der/die Schriftführer/in und das Mitglied des
Kindergartenpersonals.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei
Vorstandsmitglieder, wovon eines erste/r Vorsitzende/r oder zweite/r
Vorsitzende/r sein muß. |