Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Begründung von Schuldverhältnissen, die zur Zahlung einer Summe von über 2.000,00 EUR innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres verpflichten, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Gleiches gilt für die Begründung von Darlehensverbindlichkeiten von mehr als 1.000,00 EUR.