Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter,
dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den
Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.