| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit Geschäftswerten über 5.000,00 EUR die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich ist. |