| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Vorsitzende oder der Stellvertreter vertreten gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |