Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Protokollführer und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.