| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchtens fünf Vorstandsmitgliedern. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, wird er Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |