| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Kassenprüfer.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln, im Übrigen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |