| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus den drei geschäftsführenden Vorständen Vorsitz, Kassenführung und Schriftführung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei geschäftsführende Vorstände gemeinsam vertreten. Der Vorsitz ist alleinvertretungsbefugt. |