Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei von ihnen, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Daneben kann der Verein auch vom 1. Vorsitzenden gemeinschaftlich mit dem 2. Vorsitzenden vertreten werden.