| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Verstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bis zu einem Betrag in Höhe von 500 € besteht bei Anschaffung / Ausgaben Alleinvertretungsbefugnis |