Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretung erfolgt ab einer Höhe von 500,00 € Anschaffungskosten oder für notwendige finanzielle Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Vereinstätigkeit ausschließlich durch die zwei Vorstandmitglieder gemeinschaftlich.