| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zu Rechtsgeschäften, deren Wert 500,00 € übersteigt, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |