| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und geschäftsführenden Vorstandsmitglied und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird durch den Präsidenten und dem Vizepräsidenten und geschäftsführenden Vorstandsmitglied jeweils allein vertreten. Von den übrigen Vorstandsmitgliedern vertreten jeweils zwei gemeinschaftlich den Verein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |