Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern..
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, unter ihnen der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.