| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte, die jeweils einen Wert von 500 EURO übersteigen, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |