Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstückgleichen Rechten sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.500,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.