| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, unter ihnen die Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten. |