Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als EUR 100.000,00 und für Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bedarf es der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.