| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich von zwei Mitgliedern des Vorstandes vertreten, unter ihnen der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende . |