| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall mit einem Betrag von mehr als EUR 500,00 bis zu EUR 2.500,00 verpflichten, ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall mit einem Betrag von mehr als EUR 2.500,00 verpflichten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |