| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über EUR 3.000,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |