| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäft die im Einzelfall einen Wert von 5.000,00 EUR überschreiten ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. |