| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtsgeschäfte, deren finanzielles Gesamtvolumen entweder EUR 500,00 übersteigt oder die eine Vertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten haben, müssen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam abgeschlossen werden. |