| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der 1. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. |