| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein; die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |