| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und mindestens drei, höchstens fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen der Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |