Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerlichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.