Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 2.500,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.