Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Vorstandmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als €5.000,-- (in Worten: fünftausend Euro) ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.