Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 EURO die Zustimmung eines Beirates, soweit ein solcher gewählt wurde, anderenfalls die der Mitgliederversammlung erforderlich ist.