| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter stets der Vorsitzende. |