| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |