| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.Bei Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von über 2500 EURO sind nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. |