Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geldwert von über 7.500,00 Euro bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.