| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie 3 weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. |