| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Beide Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |