| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem, höchstens drei Vorstandsmitgliedern.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |