| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, des er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1000 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. |