Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Inspektor des VG Kraft Amtes und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglieder darf Rechtsgeschäfte mit Körperschaften und Verbänden abschließen, an denen der Verein beteiligt ist.